Bei den starken Regenfällen am Abend wurden im Ortsteil Stetten zeitweise die Ortsdurchfahrtsstraße überflutet, sodass der Verkehr dem Aquaplaning ausgesetzt war. Auch der Keller in einem Wohnhaus lief voll, da die hauseigene Zisterne überlief. Bei der dritten Einsatzstelle lief Oberflächenwasser in eine Wohnung. Viele Bürger halfen sich an dem Abend aber selbst, die Feuerwehr stellte Wasserschieber zur Verfügung.

Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelhandels bekam beim Betreten einer Kühlzelle Atemprobleme. Der Fachkraft eines hinzugezogenen Fachbetriebes erging es ebenso, woraufhin ein Ausstritt von Kühlmittel vermutet und in der weiteren Folge die Feuerwehr alarmiert wurde.

Der mutmaßlich kontaminierte Bereich wurde zunächst von der Feuerwehr abgesperrt, die betroffenen Personen von einem Notarzt untersucht. Die Feuerwehr recherchierte die Zusammensetzung des Kühlmittels und führte in Abstimmung mit dem Chemiefachberater Messungen im Innenbereich durch, die allerdings im unteren Bereich waren. Aufgrund der offenbar geringen Austrittsmenge und den chemischen Eigenschaften des Gases wurden die Betriebsgebäude nach dem Belüften wieder an den Betreiber übergeben.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung, hilflose Person in unklarer Lage. Kurz vor dem Eintreffen an der Einsatzstelle erfolgte die Rückmeldung durch die Leitstelle: „Rettungsdienst hat Zugang zur Wohnung!“. Deshalb konnte die Alarmanfahrt der Einsatzfahrzeuge abgebrochen werden.

Chemiefachberater zur Beratung und Unterstützung der Einsatzleitung beim Brand in einem Waiblinger Entsorgungsunternehmen.

Offenbar hatten Jugendliche Knaller in ein Schuppengebäude geworfen, die sich dort entzündeten. So lauteten zumindest die späteren Zeugenaussagen gegenüber der Polizei. Da starker Rauch aus dem Gebäude drang, alarmierte die Leitstelle mit dem Alarmierungsstichwort „Dachstuhlbrand“. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen.

Aus einem PKW läuft Kühlmittel aus, das von der Feuerwehr mit einem speziellen Bindemittel aufgenommen wird.

Anwohner meldeten einen Feuerschein in der Kleingartenanlage. Dabei handelte es sich um ein unbeaufsichtigtes Feuer zur Grüngutverbrennung, das von der Besatzung des TLF 16/25 mit einem C-Rohr abgelöscht wurde.

Die Gasflasche eines Grills auf dem Balkon im 3. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geriet in Brand, das Feuer griff sofort auf die Balkonmöbel, den Holzbodenbelag und die Dachverkleidung über. Beim Eintreffen der Feuerwehr schlugen die Flammen bereits meterhoch über das Dach, teilweise hatte das Dachgebälk bereits Feuerwehr gefangen.

Intuitiv hatten die Wohnungsinhaber richtig reagiert, nach dem Absetzen des Feuerwehrnotrufs mit einem Feuerlöscher erste Löschversuche unternommen und die Jalousie zum Balkon herabgelassen. Letzteres verhinderte, dass das Feuer auf die Wohnung übergreifen konnte, obwohl die Glasscheibe wegen der starken Hitzeentwicklung bereits geborsten war. Weiterlesen