Person in hilfloser Lage innerhalb einer Wohnung. Die Feuerwehr öffnete die Wohnungstür und übergab die Einsatzstelle an die Polizei und den Rettungsdienst.

Auslösung der Brandmeldeanlage in einem Gewerbebetrieb. Auslösegrund: defekte Heizungspumpe im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes. Erkundung des Bereichs mit der Wärmebildkamera und Rückstellung der Anlage.

Gemeldete hilflose Person in einer Wohnung. Kein Einsatz für die Feuerwehr erforderlich. Vor Ort Rücksprache mit der Polizei.

Verdacht auf eine hilflose Person in einer Wohnung. Die Wohnungseingangstür wurde durch die Feuerwehr geöffnet und die Einsatzstelle im Anschluss an die Polizei übergeben.

Steckengebliebener Aufzug in einem Wohngebäude aufgrund eines Stromausfalls. Die eingeschlossene Person konnte sich vor Eintreffen der Feuerwehr selber befreien. Die Feuerwehr sperrte den Aufzug für die weitere Nutzung und informierte die Hausverwaltung des Objektes.

Verdacht auf eine hilflose um Hilfe rufende Person in einer Wohnung. Die Wohnungstür wurde von der Feuerwehr gewaltfrei geöffnet und die Person durch den Rettungsdienst betreut.

Vermisste Person in einer Wohnung. Wohnungstür gewaltfrei für die Polizei und den Rettungsdienst geöffnet. Einsatzstelle anschließend der Polizei übergeben.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Tragehilfe aus dem 1. Obergeschoss. Person wurde mittels Schleifkorbtrage über den Treppenraum herunter transportiert und dem Rettungsdienst übergeben.

Eine Person ist in der Wohnung gestürzt und konnte mit letzter Kraft die Türe selbstständig öffnen. Diese wurde bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes medizinisch versorgt.

Brennende Reste von Feuerwerkskörpern auf der Straße wurden mit einem C-Rohr abgelöscht.