Anforderung durch die Polizei zur Türöffnung

Anforderung zur Türöffnung, hilflose Person in Wohnung. Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Die Rettung erfolgt anschließend über die Drehleiter aus dem Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung, hilflose Person in unklarer Lage. Kurz vor dem Eintreffen an der Einsatzstelle erfolgte die Rückmeldung durch die Leitstelle: „Rettungsdienst hat Zugang zur Wohnung!“. Deshalb konnte die Alarmanfahrt der Einsatzfahrzeuge abgebrochen werden.

Anforderung durch die Polizei: Einbruchschaden; Sicherung des Kinderhauses und des benachbarten Kindergartens.