Anforderung durch die Polizei zur Türöffnung

Brand im Batterieraum im Untergeschoss eines Seniorenwohnheims.

Alarm über die automatische Brandmeldeanlage. Beim Eintreffen der Feuerwehr am vermeintlichen Brandobjekt zeigte es sich, dass „vergessenes“ Essen auf Herd in Brand geraten war.

Feuer auf einem Gartengrundstück in der Nähe der Kläranlage. Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein größerer Holzhaufen auf einem Gartengrundstück. Die Flammen waren bereits mehrere Meter hoch und drohten, die umliegenden Bäume und eine Hecke zu entzünden. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr verschafften sich Zutritt zum Grundstück und löschten die Flammen mit einem C-Rohr ab.

Ein vermeintlicher Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus wurde von Nachbarn entdeckt, nachdem sich bereits Rauch im Treppenhaus ausgebreitet hatte. Die Feuerwehr verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur verrauchten Wohnung. Auslösegrund war angebranntes Essen in der Küche. Der Bewohner, der zunächst nicht ansprechbar war, wurde vom Rettungsdienst versorgt.

Anforderung zur Türöffnung, hilflose Person in Wohnung. Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Die Rettung erfolgt anschließend über die Drehleiter aus dem Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.

Ein gemeldeter Fahrzeugbrand entpuppte sich beim Eintreffen der Feuerwehr als eine Rauchbombe, die unter ein Fahrzeug gelegt wurde. Das Fahrzeug wurde mit der Wärmebildkamera auf mögliche Brandschäden kontrolliert.

Unter dem Alarmierungsstichwort „Gasalarm“ wurde die Feuerwehr in ein Zweifamilienhaus in der Schubertstraße alarmiert. Bewohner hatten eine „Explosion“ im Keller wahrgenommen. Die Lage sei unklar, so die Rückmeldung der Leitstelle, ebenso, ob sich noch Personen im Gebäude befänden.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stellte sich heraus, dass der Wärmetauscher der Gastherme undicht war und Wasser austrat. Eine besondere Gefährdung bestand aber nicht. Die Feuerwehr stellte Wasser und Gas ab und instruierte die Hausbewohnerin über das weitere Vorgehen. Um die Therme soll sich am nächsten Tag ein Handwerker kümmern.

Anwohner meldeten einen „starken Gasgeruch“ auf der Straße. Die Feuerwehr konnte wenige Minuten später trotz intensiver Kontrolle des Straßenbereichs und der Häuserzugänge keinen Erdgasgeruch feststellen. Allerdings waren in verschiedenen Bereichen starke Blumendüfte aus den Vorgärten wahrnehmbar, sodass hier möglicherwiese eine Täuschung vorlag.