Person in hilfloser Lage innerhalb einer Wohnung. Die Feuerwehr öffnete die Wohnungstür und übergab die Einsatzstelle an die Polizei und den Rettungsdienst.

Verdacht auf eine hilflose Person in einer Wohnung. Die Wohnungseingangstür wurde durch die Feuerwehr geöffnet und die Einsatzstelle im Anschluss an die Polizei übergeben.

Verdacht auf eine hilflose um Hilfe rufende Person in einer Wohnung. Die Wohnungstür wurde von der Feuerwehr gewaltfrei geöffnet und die Person durch den Rettungsdienst betreut.

Vermisste Person in einer Wohnung. Wohnungstür gewaltfrei für die Polizei und den Rettungsdienst geöffnet. Einsatzstelle anschließend der Polizei übergeben.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Tragehilfe aus dem 1. Obergeschoss. Person wurde mittels Schleifkorbtrage über den Treppenraum herunter transportiert und dem Rettungsdienst übergeben.

Mutwilliger Alarm, ausgelöst durch einen Handdruckmelder. Täter unbekannt.

Offenbar hatten Jugendliche Knaller in ein Schuppengebäude geworfen, die sich dort entzündeten. So lauteten zumindest die späteren Zeugenaussagen gegenüber der Polizei. Da starker Rauch aus dem Gebäude drang, alarmierte die Leitstelle mit dem Alarmierungsstichwort „Dachstuhlbrand“. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen.