Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 (Florian Kernen 2/43)

Ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Mehrfamilienhaus, Nachbarn alarmieren die Feuerwehr. Wohnung in Anwesenheit der Polizei geöffnet, angebranntes Essen auf Herd. Räume anschließend belüftet, Bewohnerin wurde vom Rettungsdienst untersucht.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung und anschließender Tragehilfe.

Hilfeleistungslöschfahrzeug 2/43 (Einsatzfahrt abgebrochen)

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung.

Erneuter Alarm über die Automatische Brandmeldeanlage in einem Wohnheim.

Nach heftigem Sturm und starken Niederschlägen wurden die beiden Feuerwehrabteilungen in Rommelshausen und Stetten zu insgesamt 14 Einsatzstellen gerufen. So blockierte etwa ein umgestürzter Baum die Landesstraße 1199 auf Höhe des Sandwerkes. Im Gewerbegebiet „Auf der Höhe“ knickte eine Straßenlaterne um. Hier musste das Remstalwerk den gesamten Straßenzug stromlos schalten, ehe die Feuerwehr tätig werden konnte. Zahlreiche weitere Einsatzstellen mussten abgearbeitet werden: mehrere umgestürzte Bäumen, abgeknicktes Astwerk, Teile eines vom Sturm zerlegter Verkaufsstandes gefährdeten den Verkehr auf der Landesstraße 1199. Außerdem standen mehrere Keller unter Wasser, die ebenfalls von der Feuerwehr leergepumpt wurden.

 

Brennendes Dämmmaterial an einem Wohngebäude.

Glück im Unglück hatten die Bewohner eines Zweifamilienhauses, dass in den frühen Morgenstunden ein Zeitungsbote einen Flammenschein an dem in Sanierung befindlichen Gebäude bemerkte. Womöglich wäre der Schwelbrand wenige Stunden später in einen offenen Gebäudebrand übergegangen.

Ausgelöst vermutlich durch Abdichtungsarbeiten an einem Balkon am Vortag, schwelte ein Feuer über Stunden hinweg unter dem Verputz, wobei ein tragender Balken und Dämmmaterial in Brand gesetzt wurden. Die Feuerwehr klopfte den Verputz ab, um an den Brandherd zu gelangen. Parallel wurde der Brandverlauf mit der Wärmebildkamera kontrolliert.

Anforderung durch die Polizei und den Rettungsdienst zur Türöffnung. Person in vermuteter medizinischer Notlage.

 

Brandgeruch aus dem Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Defekt an einem Elektrogerät.

Anforderung durch die Polizei zur Türöffnung. Durch einen eingeschalteten Backautomaten bestand unmittelbare Brandgefahr in einem Gewerbeobjekt.