Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 (Florian Kernen 2/43)

Anforderung über die Leitstelle zur Türöffnung: Person in medizinischer Notlage. Beim Eintreffen der Feuerwehr hatte sich der Rettungsdienst bereits über die Balkontür Zugang zur Wohnung im Erdgeschoss verschafft. Kein weiterer Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

Brand im Ölbrenner eines Kachelofens. Bewohner melden „Gasgeruch“. Beim Eintreffen der Feuerwehr leichte Verrauchung der Wohnung feststellbar. Kontrolle des betroffenen Bereichs mit der Wärmebildkamera. Gasmessungen (u.a. Kohlenstoffmonoxid) bleiben negativ. Hinweis zum Belüften an die Bewohner erfolgt. Beauftragung eines örtlichen Heizungsbauunternehmens durch den Bürgermeister (Gemeindeliegenschaft).

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Tragehilfe mittels Schleifkorbtrage.

Ausgelöster Rauchmelder im Dachgeschoss. Kein Feuer oder Rauch erkennbar. Erkundung des betroffenen Bereiches. Auslösegrund war austretender Wasserdampf aus einer Spülmaschine. Brandmeldeanlage wieder zurückgestellt und die Einsatzstelle dem Betreiber und der Polizei übergeben.

Auslösung der Brandmeldeanlage in einem Industriegebäude (defekter Kompressor).

Anforderung zur Türöffnung durch die Sozialstation der Gemeinde Kernen i.R., Person in medizinischer Notlage.

 

Aus noch unbekannter Ursache gerieten auf einem Balkon Gegenstände in Brand. Durch die starke Hitze barsten die Scheibe der Balkontüre und ein weiteres Fenster. Die Feuerwehr brach die Wohnungstüre auf und konnte mit einem Trupp unter Atemschutz gerade noch rechtzeitig verhindern, dass der Brand auf die Wohnung übergriff. Weiterlesen