Waiblinger Kreiszeitung vom 31.05.2017 / Text: Hans-Joachim Schechinger
Kernener Gemeinderat passt die Sätze einer Verordnung des Innenministeriums an: Künftig pauschale Sätze für Fahrzeuge
Bei unverschuldeten Hausbränden bleiben die Einsätze der Feuerwehr weiterhin unentgeltlich. In anderen Fällen, etwa bei vorsätzlicher Brandstiftung, muss der Eigentümer die Kosten schon immer selber tragen. Und die erhöhen sich in Kernen künftig erheblich, was die Löschfahrzeuge betrifft. Für einen LF 8/TS etwa sind pro Stunde künftig 120 Euro zu erstatten. Bisher lag der Betrag bei 50 Euro/Stunde. Der Kernener Gemeinderat hat der Neufassung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kernen kürzlich mehrheitlich zugestimmt. Er folgt damit einer Verordnung des Innenministeriums vom vergangenen Jahr, das anstelle der bis dato individuell kalkulierten Kostenersätze für die Feuerwehrfahrzeuge nun Pauschalbeträge einführt. Weiterlesen