Höherer Kostenersatz für Löschautos

Waiblinger Kreiszeitung vom 31.05.2017 / Text: Hans-Joachim Schechinger

Kernener Gemeinderat passt die Sätze einer Verordnung des Innenministeriums an: Künftig pauschale Sätze für Fahrzeuge

Bei unverschuldeten Hausbränden bleiben die Einsätze der Feuerwehr weiterhin unentgeltlich. In anderen Fällen, etwa bei vorsätzlicher Brandstiftung, muss der Eigentümer die Kosten schon immer selber tragen. Und die erhöhen sich in Kernen künftig erheblich, was die Löschfahrzeuge betrifft. Für einen LF 8/TS etwa sind pro Stunde künftig 120 Euro zu erstatten. Bisher lag der Betrag bei 50 Euro/Stunde. Der Kernener Gemeinderat hat der Neufassung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kernen kürzlich mehrheitlich zugestimmt. Er folgt damit einer Verordnung des Innenministeriums vom vergangenen Jahr, das anstelle der bis dato individuell kalkulierten Kostenersätze für die Feuerwehrfahrzeuge nun Pauschalbeträge einführt.

Örtliche Kalkulationen sind demnach nur dann noch erforderlich, wenn das Löschauto nicht in obiger Rechtsverordnung erfasst ist. Die Sprünge nach oben sind teilweise erheblich. Pro Stunde müssen für ein LF 8/TS statt bislang 50 künftig 120 Euro bezahlt werden. Bei einem LF 16/TS sind es statt der bis jetzt 90 Euro pro Stunde zukünftig 133 Euro. Ein Rüstwagen wird pauschal mit 187 Euro je Stunde veranschlagt. Bis dato waren es bei diesem Fahrzeug 120 Euro.

Einsatzkräfte: Kosten kalkuliert

Während die Fahrzeugkosten ab 1. Juni nun pauschal abgerechnet werden, sind die Kostenersätze für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kernen weiterhin kalkuliert. Die Stundensätze errechnen sich hier einmal aus dem Verdienstausfall und den Auslagen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen, zum anderen aus den zusätzlich anfallenden persönlichen Kosten pro Person, die auf der Basis von 80 Stunden Einsatz im Jahr anfallen. In Kernen reduziert sich der aktuelle Satz 22 Euro auf künftig 19 Euro je Stunde. Allerdings erhöht sich der Betrag für Feuerwehrleute, die zur Schadensverhütung, sprich beispielsweise zur Brandwache eingesetzt sind: von 15 auf gleichfalls 19 Euro.

Bezahlt werden müssen diese Einsätze allerdings nur dann privat, wenn der Eigentümer eines in Brand geratenen Hauses als Verursacher den Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat. In den allermeisten Fällen bleibt der Löscheinsatz demnach unentgeltlich. Denn die Feuerwehr hat den Auftrag, „bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen“, heißt es zu Beginn des Paragrafen 2 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes der Feuerwehr in Kernen. In all diesen Fällen, in denen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, trägt die Kommune Kernen bzw. der Steuerzahler die Kosten des Einsatzes.

Aber: Bei falschem Alarm etwa müsse der Eigentümer die Anfahrt für den unverrichteten Löscheinsatz abgelten, sagt der Rommelshausener Abteilungsleiter Peter Schneider. Rettung durch Einsatzkräfte der Feuerwehr bei schweren Pkw-Unfällen seien grundsätzlich kostenfrei, „aber alles drum herum wird dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.“ Ein Fahrzeugbesitzer muss etwa zahlen, wenn der Einsatz „durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen- , Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde“, so die neue Kernener Satzung zum Thema Kostenersatzpflicht. Brennt es in einem Betrieb, muss laut neuer Satzung der Inhaber für die Kosten der „Sonderlösch- und Einsatzmittel aufkommen, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen.“

Die Feuerwehr hat die Kosten der noch nicht beschafften Fahrzeuge in ihren Katalog gleich mit aufgenommen. Eine Stunde Mannschaftstransportwagen: 20 Euro. Eine Stunde Einsatz im noch zu beschaffenden HLF 10 soll 135 Euro kosten.