Anforderung durch die Polizei zur Türöffnung.
Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (Florian Kernen 1/45)
Starke Rauchentwicklung aus der Tiefgarage einer Mehrfamilien-Wohnanlage. Fahrzeugführer und Polizei befinden sich beim Eintreffen der Feuerwehr bereits vor Ort.
Erkundung der eingeschossigen Tiefgarage durch zwei Trupps unter Atemschutz mit Wärmebildkamera, einem C-Rohr und einem Schaum-Kleinlöschgerät. Gleichzeitig Erkundung der angrenzenden Treppenräume der Wohnanlage; dort kein Raucheintrag und keine betroffenen Personen.
Lagefeststellung: Rauchentwicklung im inneren Frontbereich eines abgestellten PKW. Der Fahrzeugführer hatte in der Anfangsphase die Stromversorgung an der Wandsteckdose getrennt. Ein Trennen der fahrzeugseitigen Steckverbindung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Im Laufe des Einsatzes hat die Rauchentwicklung am Armaturenbrett zugenommen; es gab dort Knallgeräusche und ein Airbag hatte ausgelöst.
Die Feuerwehr hat das Fahrzeug permanent kontrolliert und über die geöffnete Motorhaube die Stecker-Notentriegelung betätigt. Danach hat die Rauchentwicklung aufgehört. Die Tiefgarage wurde mit einem Lüfter entraucht. Der Abschleppdienst wurde bei der anschließenden Bergung des Fahrzeuges unterstützt.
Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung. Türe wurde bis zum Eintreffen der Feuerwehr bereits geöffnet.
Alarm über die automatische Brandmeldeanlage in einem Gewerbebetrieb, ausgelöst durch Ölnebel aus einem defekten Kompressor.
Anforderung durch die Polizei und den Rettungsdienst zur Türöffnung. Person in vermuteter medizinischer Notlage.
Anforderung zur Türöffnung durch den Rettungsdienst; Person in medizinischer Notlage.
Die Einsatzmeldung der Leitstelle lautete: starker Gasgeruch in einem Mehrfamilienhaus. Schon bei der ersten Erkundung gemeinsam mit der Polizei war klar, dass es sich nicht um das dem Erdgas beigemischte Odierungsmittel handelt, sondern um einen anderen unangenehmen, penetranten Geruch. Die folgenden Gasmessungen der Feuerwehr und auch des Energieversorgers waren dementsprechend negativ. Die genaue Ursache blieb auch nach einer weitergehenden Erkundung unklar. In Frage kommen eine Ausdünstung des Abwasserkanals oder die am Vortag aufgebrachte Dachisolierung aus einem Naturmaterial.
Mit dem Alarmstichwort „Verdächtiger Rauch“ alarmiert die Leitstelle u.a. dann, wenn ein ausgelöster Rauchwarnmelder wahrgenommen und über Notruf 112 gemeldet wird. Im konkreten Fall handelte es sich um einen sogen „Täuschungsalarm“. Ausgelöst hatte ein Rauchwarnmelder auf dem Balkon einer derzeit in Renovierung befindlichen Wohnung im 5. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Es lag jedoch kein Schadensfeuer vor.