Gemeldete hilflose Person in einer Wohnung. Die angeblich betroffene Persn war nicht in der Wohnung anzutreffen. Kein Einsatz für die Feuerwehr.

Ausgelöster Heimrauchmelder in einem Wohngebäude. Kein Feuer und Rauch erkennbar. Da die Wohnung leer und verschlossen war wurde die Einsatzstelle der Polizei und der Vermieterin übergeben

Bei Eintreffen der Feuerwehr bereits bis auf die Grundmauern abgebranntes Gartenhaus. Brandereignis hat unbemerkt am frühen Morgen begonnen. Ablöschen der Brandnester mit zwei Rohren unter Atemschutz. Sichern von Gasflaschen und Kraftstoffkanistern.

Auslaufender Kraftstoff aus einem Pkw. Abstreuen des ausgetretenen Betriebsmittels und Verhindern des weiteren Auslaufens.

Gemeldete hilflose Person in einer Wohnung. Die betroffene Person konnte die Tür selbständig öffnen. Keine Tätigkeit der Feuerwehr erforderlich.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung. Person in medizinischer Notlage

Brandgeruch im Kellerflur. Offenbar glimmende Zigarettenstummel, deren Rauch durch den Schacht der Frischluftzufuhr zugeführt wurden. Mit einem Eimer Wasser abgelöscht; Verhaltensregeln erteilt.

Böswilliger Alarm (Missbrauch des Notrufs). Täter/innen konnten von der Polizei ermittelt werden.