Absage der Feuerwehr-Abteilungsversammlung in Stetten
Auf Grund der aktuellen dynamischen Entwicklung bei der Ausbreitung des sogen. „Corona-Virus“ (COVID 19) haben wir uns heute nach intensiven Gesprächen mit den übergeordneten Behörden und in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrarzt dazu entschlossen, die Abteilungsversammlung der Feuerwehr Kernen i.R. am Samstag, 14. März 2020 abzusagen [1].
Grund ist weniger die Ansteckungsgefahr bei der Veranstaltung selbst. Die Absage dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr.
So könnte es theoretisch sein, dass ein nicht wissentlich infiziertes Feuerwehrmitglied oder jemand, der auch nur Kontakt zu einem Infizierten hatte und dies womöglich am 14. März gar nicht wusste, an der Versammlung teilnimmt. In diesem Fall kann es passieren, dass alle Teilnehmer der Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt unter Quarantäne genommen werden müssten. Damit wäre die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zum Schutze unserer Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vollumfänglich gewährleistet. Auch wenn dieser Fall sehr unwahrscheinlich ist, so bleibt dennoch ein gewisses Restrisiko, für das Feuerwehrkommandant und Bürgermeister schlussendlich die Verantwortung tragen.
In diesem Verantwortungsbewusstsein nicht nur für unsere Einsatzkräfte, sondern auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde, haben wir uns dem Beispiel anderer Kommunen folgend dazu entschlossen, die Abteilungsversammlung der Feuerwehr abzusagen. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Kernen i.R., 11. März 2020
Benedikt Paulowitsch | Andreas Wersch |
– Bürgermeister – | – Feuerwehrkommandant – |
[1] Grundsätzlich zuständig für infektionsschutzrechtliche Anordnungen gem. §§ 16, 28 ff. IfSG ist die Ortspolizeibehörde (vgl. § 1 Abs. 7 IfSGZustV).