Zur Sache Baden-Württemberg Langes Warten auf die Polizei

Zur Sache Baden-Württemberg 7.3.2019 | 20.15 Uhr |

Die Feuerwehr darf einen tödlich Verunglückten nicht bergen. Sie muss auf ein Spezialteam warten, das seit der Polizeireform eine lange Anfahrt hat.

Kurze Anmerkungen zum SWR-Bericht

Der SWR berichtet in seiner Sendung „Zur Sache Baden Württemberg!“ über einen Verkehrsunfall im Ortsteil Rommelshausen, an denen die beiden Kernener Feuerwehrabteilungen im Einsatzdienst beteiligt waren. Hierzu möchten wir zunächst feststellen, dass die Berichterstattung nicht von der Feuerwehr initiiert wurde, wir aber gleichwohl an der Sachdiskussion beteiligt sind. Uns liegt es fern, die Polizeireform im Grundsatz zu kritisieren – schon gar nicht die sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei, hier v.a. dem Revier Fellbach und auch der Verkehrsdirektion Kirchberg / Jagst in irgendeiner Form in Frage zu stellen. Gleichwohl werfen die Wartezeiten in der Bevölkerung Fragen auf, die auch an uns gestellt wurden.

Wir haben auf eine konkrete Anfrage der lokalen Presse und des SWR geantwortet und den Fall geschildert. Dass dabei Aussagen verkürzt werden, ist üblich und wohl nur der kurzen Sendezeit geschuldet. Die Polizei hat intern u.a. den Kernener Einsatz aufgearbeitet (siehe hierzu den sachlich gelungenen Bericht in den Stuttgarter Nachrichten vom 7. März 2019: „Verkehrsunfälle: Langes warten auf Spezialisten“) und Verbesserungen beschlossen. Das Verdient den Respekt der Öffentlichkeit und dokumentiert die lösungsorientierte Arbeit der Politik und der Polizeiverantwortlichen. Das Thema ist, wie auch Polizeipräsident Roland Eisele im konstruktiven Gespräch mit unserem Kommandanten Andreas Wersch bestätigt, bereits länger auf der Agenda der Polizei. Eine konkrete Verbesserung der Situation wird, unabhängig vom Einsatz in Kernen, ab dem 1. Januar 2020 umgesetzt. Auch dem Präsidenten gegenüber wurde klargestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Polizei in Kernen wie im Rems-Murr-Kreis nach wie vor vorbildlich funktioniert.

Und eine letzte Anmerkung: die Aussage „Es geht auch um die Würde des Unfallopfers“ (vgl. Fellbacher Zeitung vom 14.02.2019) bezog sich auf den Umstand, dass das Unfallfahrzeug bzw. der verstorbene Fahrer bis zum Eintreffen der Verkehrsspezialisten mit einer Decke gegen Blicke Unbeteiligter gesichert wurde. Das ist durchaus üblich und selbstverständlich.