Die Belange der Feuerwehr werden innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens in Form des sogenannten „abwehrenden Brandschutzes“ berücksichtigt. Mit der Landesbauordnung und der neuen Industriebaurichtlinie stehen der Genehmigungsbehörde im Landratsamt z.T. weitreichende rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Durch den Einsatz moderner Rechenverfahren in der Brandsimulation und v.a. auf Grund der gestiegenen Leistungsfähigkeit der Feuerwehren können heutzutage wesentlich großzügigere Konzessionen gegenüber den Bauherren gemacht werden.