Rüstwagen RW1 Florian Kernen 2/51

Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelhandels bekam beim Betreten einer Kühlzelle Atemprobleme. Der Fachkraft eines hinzugezogenen Fachbetriebes erging es ebenso, woraufhin ein Ausstritt von Kühlmittel vermutet und in der weiteren Folge die Feuerwehr alarmiert wurde.

Der mutmaßlich kontaminierte Bereich wurde zunächst von der Feuerwehr abgesperrt, die betroffenen Personen von einem Notarzt untersucht. Die Feuerwehr recherchierte die Zusammensetzung des Kühlmittels und führte in Abstimmung mit dem Chemiefachberater Messungen im Innenbereich durch, die allerdings im unteren Bereich waren. Aufgrund der offenbar geringen Austrittsmenge und den chemischen Eigenschaften des Gases wurden die Betriebsgebäude nach dem Belüften wieder an den Betreiber übergeben.

Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung, hilflose Person in unklarer Lage. Kurz vor dem Eintreffen an der Einsatzstelle erfolgte die Rückmeldung durch die Leitstelle: „Rettungsdienst hat Zugang zur Wohnung!“. Deshalb konnte die Alarmanfahrt der Einsatzfahrzeuge abgebrochen werden.

Anforderung durch die Polizei: Einbruchschaden; Sicherung des Kinderhauses und des benachbarten Kindergartens.

 

Die Eiseskälte der letzten Tage und das heutige Tauwetter fordern den ersten Tribut: Eine geplatzte Wasserleitung setzte das Untergeschoss eines Abbruchhauses unter Wasser. Die Feuerwehr pumpte das Wasser ab, bevor weitere Folgeschäden am Gebäude entstehen.