Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (Florian Kernen 1/45)

Anforderung durch die Polizei und den Rettungsdienst zur Türöffnung. Person in vermuteter medizinischer Notlage.

Anforderung zur Türöffnung durch den Rettungsdienst; Person in medizinischer Notlage.

Die Einsatzmeldung der Leitstelle lautete: starker Gasgeruch in einem Mehrfamilienhaus. Schon bei der ersten Erkundung gemeinsam mit der Polizei war klar, dass es sich nicht um das dem Erdgas beigemischte Odierungsmittel handelt, sondern um einen anderen unangenehmen, penetranten Geruch. Die folgenden Gasmessungen der Feuerwehr und auch des Energieversorgers waren dementsprechend negativ. Die genaue Ursache blieb auch nach einer weitergehenden Erkundung unklar. In Frage kommen eine Ausdünstung des Abwasserkanals oder die am Vortag aufgebrachte Dachisolierung aus einem Naturmaterial.

Mit dem Alarmstichwort „Verdächtiger Rauch“ alarmiert die Leitstelle u.a. dann, wenn ein ausgelöster Rauchwarnmelder wahrgenommen und über Notruf 112 gemeldet wird. Im konkreten Fall handelte es sich um einen sogen „Täuschungsalarm“. Ausgelöst hatte ein Rauchwarnmelder auf dem Balkon einer derzeit in Renovierung befindlichen Wohnung im 5. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Es lag jedoch kein Schadensfeuer vor.

Wasser im Keller eines Einfamilienhauses. Der Keller stand beim Eintreffen der Feuerwehr etwa 80 cm unter Wasser und wurde mit drei Tauchpumpen und einem NT-Sauger leergepumpt.

Mutwilliger Alarm.

Fehlalarm über die Automatische Brandmeldeanlage, ausgelöst durch Wasserdampf.

 

 

 

Täuschungsalarm über die Automatische Brandmeldeanlage, ausgelöst durch angebrannten Toast.