Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (Florian Kernen 1/45)

Fehlalarm über die Automatische Brandmeldeanlage, ausgelöst durch angebrannte Speisen in einem Konvektomatofen.

Person in hilfloser Lage; Anforderung durch den Rettungsdienst zur Türöffnung.

Anforderung von Feuerwehr und Rettungsdienst über den ärztlichen Hausnotruf. Hilflose Person in Notlage.

Ein brennender Busch auf einem Grundstück in der Schubertstraße wurde mit einem C-Rohr abgelöscht, bevor das Feuer auf das Gebäude übergreifen konnte.

Unter dem Alarmierungsstichwort „Verdächtiger Rauch“ alarmiert die Leitstelle, wenn Brandgeruch festgestellt wird, Rauch sichtbar ist und ggf. ein Rauchwarnmelder ausgelöst hat, aber die Lage noch unklar ist.

So auch im heutigen Fall: aus einer Wohnung drang Rauch ins Treppenhaus, es roch nach angebranntem Plastik und der Rauchwarnmelder hatte ausgelöst. Der Hausmeister und Mitbewohner hatten bis zum Eintreffen von Polizei und Feuerwehr die Wohnungstür bereits gewaltsam geöffnet. Als Ursache stellte sich heraus, dass sich im Backofen ein Kuchen in einem nicht geeigneten Behältnis befand.

Die Feuerwehr entrauchte die Wohnung mit einem Überdruckbelüftungsgerät und instruierte die Bewohner über weitere notwendige Maßnahmen, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.

Bewohner eines Zweifamilienhauses melden der Leitstelle über Notruf 112 Rauchentwicklung aus dem Heizungsraum im Kellergeschoss. Die Feuerwehr kontrollierte den betroffenen Bereich u.a. mit einer Wärmebildkamera und entrauchte das Gebäude mit einem Überdruckbelüfter. Vermutlich handelte es sich um eine Verpuffung in der Heizungsanlage.