Mutwilliger Alarm.

Gemeinsam mit den Vertretern des Landratsamtes und der Kriminalpolizei wird der Einsatz vom Vortag fortgesetzt, nachdem auch weiterhin Mineralöl aus dem Uferbereich in das Gewässer austritt. Mit einem Bagger des Bauhofes wird eine größere Menge Erdreich abgetragen und entsorgt. Der Ölaustritt konnte hiernach in etwa zweieinhalb Metern Tiefe lokalisiert werden. Wie das Öl in das Erdreich gelangte, konnte bis Abschluss der Arbeiten am Nachmittag nicht festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet. Die Ölsperren im Gewässer bleiben weiterhin aktiv.

Passanten bemerken im Bereich des Haldenbaches einen starken Ölgeruch und einen Ölfilm im Bachbett. Die Feuerwehr, die Polizei und das Umweltamt begeben sich auf Ursachenermittlung. Zunächst werden zwei Ölsperren eingesetzt, die eine weitere Ausbreitung des Mineralöls auf dem Gewässer in Richtung Weinstadt verhindern sollen. Die Polizei entnahm parallel dazu Gewässerproben.

Im Laufe der Erkundung wird festgestellt, dass das Öl kontinuierlich aus dem Uferbereich des Bachbetts austritt. Die Polizei untersucht zunächst verschiedene Gewerbegrundstücke und Gebäude, jedoch ohne Erfolg. Auf Grund der einsetzenden Dunkelheit wird auf eine Grabung an der Uferböschung vorerst  verzichtet. Der Einsatz soll am Folgetag fortgesetzt werden.

Ein Passant beobachtete durch ein Fenster eine offenbar ausgelöste Brandmeldeanlage und benachrichtigte über Notruf die Leitstelle. Die Erkundung durch die Feuerwehr ergab jedoch keinen Einsatzgrund.

Alarm über die Automatische Brandmeldeanlage in einem Gewerbebetrieb, ausgelöst durch einen Schwelbrand in einer Maschine.

Anforderung durch den Polizeiposten Kernen zur Beseitigung einer Ölpfütze auf dem Parkplatz des EDEKA-Marktes.

Fehlalarm über die Automatische Brandmeldeanlage, ausgelöst durch Wasserdampf.

 

 

 

Täuschungsalarm über die Automatische Brandmeldeanlage, ausgelöst durch angebrannten Toast.

Fahlalarm: Gemeldet wurde ein brennender Hühnerstall. Beim Eintreffen der Feuerwehr war kein Schadensfeuer feststellbar.