Nach einem Verkehrsunfall wurde die Straße mit dem Gefahrstoff (Methylbenzoat) kontaminiert. Der Stoff wurde mit Chemiakalienbindemittel aufgenommen und die Straße gereingt.

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Bereich des ausgelösten Rauchwarnmelders erkundet. Kein Auslösegrund erkennbar.

Ausgelöster Rauchwarnmelder in einer Wohnung. Türe geöffnet, Wohnung kontrolliert, kein Rauch und kein Feuer festgestellt.

Ausgelöste Brandmeldeanlage. Kein Feuer oder Rauch feststellbar.

Nach der Erkundung wurde bestätigt, dass es sich um angebranntes Essen auf dem Herd handelt. Kein Eingreifen mehr durch die Feuerwehr notwendig. Natürliche Belüftung und Hinweise an die Bewohner erteilt.

Hilflose Person in einer Wohnung. Öffnen der Wohnungseingangstür und Unterstützung des Rettungsdienstes.

Leichte Rauchentwicklung aus dem rechten Bereich der Motorraums eines PKW. Kontrolle mittels Wämebildkamera. Kein Feuer oder eine Brandursache ersichtlich.

Anforderung durch den Rettungsdienst aufgrund starken Gasgeruchs innerhalb eines Gebäudes sowie auf der Straße. Verbringen einer Person aus dem Gebäude und Messung auf explosionsfähige Atmosphäre. Kontrolle der Hausinstallation mit dem Gas-Netzbetreiber.

Ausgelöster Heimrauchmelder. Kontrolle des Bereiches und Sicherung des defekten Rauchmelders.

Unterstützung der Polizei bei der Sicherung einer Tür.