Förderung des Ehrenamtes ist Staatsziel in Baden-Württemberg

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 25. November 2015 die Verfassung des Landes Baden-Württemberg geändert. Künftig ist die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl ein Staatsziel im Land. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg Dr. Frank Knödler hat diese Ergänzung ausdrücklich begrüßt. „Damit“, so der Präsident, „bekommen wir bei der Umsetzung des Strategiepapieres unseres Verbandes zur Förderung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes eine wirksame Unterstützung“.

Mit dem neuen Staatsziel gibt der Landtag gleichzeitig Signal und Handlungssauftrag für die Gemeinden, die Gemeindeverbände und das Land Baden-Württemberg, den Politikbereich „bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“ noch intensiver als bisher zu fördern: Durch Stärkung einer dauerhaften, verschiedene Engagements ermöglichenden Struktur, einem weiteren Ausbau der Anerkennungskultur und einer Sensibilisierung der Menschen für den Wert des bürgerschaftlichen Engagements. Durch das Wort „fördern“ wird klargestellt, dass Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen haben.

Der Landesfeuerwehrverband hat vor einigen Monaten das Strategiepapier „FREIWILLIG.stark!“ veröffentlicht. Darin gibt der Verband zahlreiche Hinweise auf qualifizierte Fördermöglichkeiten für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. Diese reichen von der angemessenen sozialen Absicherung bis zur qualifizierten Aus- und Fortbildung und von zeitgemäßen Feuerwehrhäusern bis zu modernen Fahrzeugen und Geräten. Im kommenden Jahr verhandelt der Landesfeuerwehrverband mit den kommunalen Landesverbänden über die Umsetzung des Strategiepapieres. Dieses kann entweder bei der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes angefordert werden und steht auch auf dessen Homepage (www.fwvbw.de) zum Download bereit.